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Die Hilfsorganisation im bewaffneten Konflikt
In bewaffneten Konflikten stehen humanitäre Organisationen wie das Internationale Komitee vom Roten Kreuz oder Ärzte ohne Grenzen nicht selten zwischen den Fronten. Die Rechtsstellung dieser Organisationen verbleibt indes häufig ungeklärt. Das geltende humanitäre Völkerrecht weist unparteiischen humanitären Organisationen wichtige Funktionen als «Sachwalter» der Humanität zu und macht sie als qualifizierte Gruppe von nichtstaatlichen Organisationen - zumindest partiell - zu Rechtssubjekten ...

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